AGB

von con GUSTO

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Vertragspartner von con GUSTO werden folgend als Auftraggeber oder Kunden bezeichnet. Con GUSTO Catering Service Gero Mödder als Auftragnehmer oder con GUSTO Catering.

Die genannten Preise sind Nettobeträge zzgl. Gesetzlicher MwSt. Bitte beachten Sie, dass für die reine Essensanlieferung der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% gilt, da con GUSTO bei dieser kostenfrei liefert!

Der Weiterverkauf oder die Weitervermietung der Leistungen von con GUSTO Catering bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

Die Kosten bzw. die Bereitstellung der nachfolgenden Punkte gehen zu Lasten des Kunden:
Zu- und Abflüsse Strom und Wasser, Energiekosten, Müllentsorgung, Versicherung des vom Auftragnehmer gelieferten Materials, evtl. benötigte Eintritts- oder Parkausweise.

Bestellung/ Bestellmenge:

So früh wie möglich, jedoch nach Möglichkeit spätestens 10 Werktage vor Ihrem Fest oder Veranstaltung. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren zahlen für Speisen und Getränkepauschalen nur die Hälfte, für Kinder unter 6 sind Pauschalen kostenfrei.
Aus Organisatorischen Gründen, kann der Auftragnehmer Speisen nur ab einer bestimmten Personenzahl liefern. Die Minderung der Personenanzahl hat zur Folge, dass das Angebot seine Gültigkeit verliert oder der Preis pro Person sich ändert.

Personal und Zeiten:

Die Anzahl der benötigten Serviceleute werden nach Erfahrungswerten eingesetzt. Sollte der Auftraggeber diese reduzieren, kann con GUSTO nicht für einen reibungslosen Ablauf garantieren. Die Arbeitszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Im Angebot aufgeführte Arbeitsstunden sind Schätzungen. Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden werden nach Ihrer Veranstaltung berechnet. Da jede Veranstaltung unterschiedlich ist, bitten wir um Verständnis, sollten die in unserem Angebot aufgeführten Arbeitszeiten abweichen.

Bruch und Beschädigung

Bruch und Schwundmengen werden separat und nach Ihrer Veranstaltung berechnet. Sie können nicht Bestandteil des Angebots sein, da solche erst bei der Veranstaltung entstehen.

Abrechnung Getränke

Die verbrauchten Mengen können Ihrerseits am Ende Ihres Events kontrolliert und auf der Verbrauchsliste gegenzeichnet werden, sonst gilt die Verbrauchsliste unserer Serviceleitung. Getränkepauschalen gelten für den Verzehr während und auf der Veranstaltung. Eine Mitnahme oder Überlassung von Getränken nach der Veranstaltung wird gesondert berechnet.

Lieferung

Wir liefern ganzjährig mit Ausnahme des 1. Januars.
An Sonn- und Feiertagen, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Sylvester stellen wir unsere Dienste erst ab 30 Personen zur Verfügung. Sind es weniger Personen, berechnen wir einen Zuschlag von 20 %.
Liegen die Kosten Ihres Auftrags höher als 150 Euro, liefern wir bis zu 20 km (Freigrenze Hin- und Rückfahrt) frei Haus. Selbstverständlich bemühen wir uns stets, alle Termine genauestens einzuhalten. Falls es uns im Einzelfall nicht möglich sein sollte, räumt der Kunde uns eine Toleranzzeit von 30 Minuten ein.

Reinigung

Unsere Preise beinhalten auch die Reinigung. Geschirr und Besteck wird, grob von Essensresten befreit und in die entsprechenden Behälter sortiert, zurückgenommen. Sollten Sie doch einmal das verwendete Equipment selbst reinigen, bitten wir Sie keine harten Schwämme oder Spülmittel zu verwenden.

Müll und Speisereste

Sofern nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, ist der Kunde für die Entsorgung von anfallendem Müll und Speiseresten selbst verantwortlich.

Rücktritt/ Kündigung/ Stornierung

Bei einer Stornierung einer zuvor verbindlichen zugesagten Veranstaltung erheben wir folgende Stornogebühren:

Nach Bestätigung ist die Anzahlung ebenfalls der Stornowert. Ansonsten gilt:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung 33%
bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50%
ab 14 Tage vor der Veranstaltung 100% des Auftragswertes

Der Auftragswert umfasst sämtliche im Angebot enthaltene Leistungen. Bei Veranstaltungen die nach Verbrauch abgerechnet werden, wird die Stornogebühr vom geschätzten Umsatz errechnet. Bei vermittelten Fremdleistungen wie Zelte, Künstler etc. gelten deren Stornogebühren.

Preise

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von con GUSTO allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen des con GUSTO Catering Service (im weiteren con GUSTO genannt), Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen im Kabelwerk zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der con GUSTO Service.
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Vertragsbindung

Ein Angebot wird bindend, wenn Sie die Bestätigung unterschrieben an den Auftragnehmer zurücksenden (faxen, Scan via E-Mail), bzw. die geforderte Anzahlung geleistet haben.
Bis dahin sind die Angebote freibleibend und wir behalten uns das Rücktrittsrecht jeder Zeit vor.

Gästeanzahl

Die genaue Gästeanzahl ist dem Auftragnehmer bis spätestens 10 Tagen vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Differiert diese danach nach unten so sind Preisaufschläge möglich.
Bei All inklusive und anderen Pauschalangeboten gleichen wir die Gästeanzahl vor Ort mit dem Angebot ab. Differenzen werden nachberechnet.

Mängel

Der Auftraggeber verpflichtet sich die angelieferte Ware zu kontrollieren und evtl. Mängel sofort oder zeitnah zu melden, damit der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, schnellstens diese zu beheben. Sollte keine Reklamation der Speisen/Ware nach Eintreffen stattfinden, gelten Ware oder Mietgegenstände als angenommen und sind voll zahlungsfähig.

Eigentumsrecht

Der Auftragnehmer darf die Mietgegenstände nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort benutzen. Es bleibt con GUSTO vorbehalten, alle gestellten Mietobjekte, jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu Ihrer Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht. Der Auftragnehmer behält sich sein Eigentum an alle gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

Anzahlungen

con GUSTO erlaubt sich, für jede Veranstaltung eine Anzahlung zu erheben, auch wenn diese nicht im Angebot vermerkt ist. Es muss jedoch spätestens auf der Bestätigung vermerkt werden. Grundsätzlich gilt:
Bei Buchung: 30% des Gesamtumsatzes
14 Tage vor dem Event: 60% des Gesamtumsatzes
Sonderabsprachen sind möglich und werden schriftlich vereinbart.

Zahlung

Zahlungsart ist Überweisung oder Bar. Bei Überweisung, muss der Auftraggeber die Zahlungsfristen der Rechnung beachten. Barzahlung nur nach Vereinbarung und direkt am Veranstaltungstag. Die Zahlungssäumnis setzt nach Verstreichen des Zahlungsziels ein. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle anfallenden Gebühren für Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben ebenfalls zu begleichen. Der Auftragnehmer hält sich die Anzahl der Zahlungserinnerungen oder Mahnungen frei. Danach wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet!

Haftung

In den Räumlichkeiten des Auftraggebers, ist allein der Auftraggeber verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen, sowie der Vermeidung von Schäden an seinem Eigentum, Besitz und an den Mietgegenständen zu treffen hat. Der Auftraggeber hat con GUSTO unverzüglich zu informieren, wenn Mietgegenstände beschädigt werden. Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung für durch uns verursachte Schäden an dritte. Diese greift nur wenn dieser Schaden unverzüglich an uns angezeigt wird. Gibt der Kunde die Mietgegenstände nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber mitgebrachte Speisen oder Getränke.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder auch sonstige persönliche Gegenstände befinden auf eigene Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen con GUSTO übernimmt für den Verlust , Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn , es ist eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegeben.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. con GUSTO ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit con GUSTO abzustimmen. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf con GUSTO die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die con GUSTO für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. con GUSTO bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Haftung des Veranstalters für Schäden

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar des Kabelwerks, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. con GUSTO kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen) verlangen. Der Veranstalter haftet für Verlust und Bruch von Ausstattungsgegenständen, welche ihm zeitweise von con GUSTO überlassen worden sind, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.
Konfetti ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich untersagt. Die Kosten der Reinigung werden bei Nichtbeachtung berechnet. Wunderkerzen dürfen im Innenbereich aus Brandschutzgründen nicht angezündet werden.

Datenschutz

Die Daten aller Kunden werden von con GUSTO nicht an Dritte weitergegeben. Jedoch erklärt sich der Auftraggeber bereit, seine Daten dem Auftragnehmer für Werbezwecke zur Verfügung zu stellen! Für die Nutzung unseres GästeWLANs gelten die Nutzungsbedingungen.

Gema

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Auftraggeber vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der Gema trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

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